1. Abschluß des ReisevertragsAnmeldung: Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Er ist für uns dann verbindlich, wenn Ihre Anmeldung von uns schriftlich bestätigt wurde. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Offensichtliche Rechen- und Berechnungsfehler gehen nicht zu Lasten des Reiseveranstalters. Die Sitzplätze im Reisebus werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, wir behalten uns jedoch vor, Änderungen der Sitzordnung vorzunehmen.
2. ZahlungDer Anspruch auf Erbringung der gebuchten Reiseleistung besteht erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises. Ihre Reiseunterlagen bekommen Sie 4-5 Wochen vor Reisebeginn. Es ist ein Schreiben, Rechnung und Reisebestätigung gleichzeitig.
Die Reisegäste sind während der Fahrt ges. haftpflichtversichert, für andere Leistungsträger können wir keine Haftung übernehmen, ihr Reisegepäck wird gratis in unseren Bussen transportiert wir dürfen diesbezüglich keine Haftung für Beschädigungen, Stehen lassen oder Verlust übernehmen. Aus diesen Gründen bieten wir für Sie eine „Rundum Sorglos“ Versicherung an. Die Eintritte sind bei den meisten Reisen nicht im Preis enthalten.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen
3. Leistungen und PreiseDie vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Katalog/Prospekt) sowie den Reiseunterlagen. Nebenabsprachen, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufgenommen werden.
Die Preise verstehen sich pro Person und schließen Unterbringung und Verpflegung im Doppelzimmer laut Leistungsverzeichnis ein. Im Preis ist die Fahrt ab/bis bestätigtem Zustiegsort enthalten. Wir behalten uns vor, den Transfer zum Hauptzustiegsort auch mit Kleinbussen oder Pkws zu besorgen.
4. LeistungsänderungenÄnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Sollte es durch von uns nicht beeinflussbare Umstände nötig sein, Sie in einem anderen als im Katalog angegebenen Hotel unterzubringen, können keine Regressforderungen gestellt werden, sofern es sich um ein gleichwertiges Ersatzhotel handelt. Die Reiseleitung kann in einem uneingeschränkten Umfang auch vom Busfahrer durchgeführt werden.
5. Rücktritt des KundenVor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittgebühren beträgt pro Person:
- Bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 % mindestens v 25,-
- ab 21 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 25 %
- ab 14 Tage bis 8 Tage vor Reisebeginn 45 %
- ab 7 Tage bis 3 Tage vor Reisebeginn 60 %
- ab 3 Tage bis Reisebeginn 100 %
Bei Reisen mit Schiffspassagen können höhere Stornokosten entstehen, die von den jeweiligen Konditionen der Fährgesellschaften abhängen. Rücktrittgebühren bei Theater u. Eintrittskarten 100% 7. Ersatzreisende.
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Reiseteilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Dies gilt nicht für Flugreisen. Die durch die Teilnahme eines Dritten entstehenden Kosten, hat der Reisende zu tragen.
6. ReiseabbruchWird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit ), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind, oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt oder Kündigung durch den ReiseveranstalterDer Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Bis 10 Tage vor Fahrtbeginn: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Der einbezahlte Reisebetrag wird umgehend zurückerstattet, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
8. Kündigung infolge höherer GewaltErschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleich wichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
9. Haftung des ReiseveranstaltersDer Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
- für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise
- für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
- für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- für die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit, sowie den geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmer, die lediglich vermittelt werden (z.B. Fahrt mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.)
10. Gewährleistunga.) Abhilfe
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b.) Minderung
Der Reisende kann für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Durchführung eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die Reise nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Der Reisepreis ist im Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein bei schuldhafter Unterlassung der Mangelanzeige durch den Reisenden.
c.) Kündigung des Vertrags
Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe und wird die Reise erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag in Schriftform kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
d.) Schadensersatz
Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel an der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
11. Beschränkung der Haftunga.) Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.
- wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b.) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschrift berufen.
12. Mitwirkungspflicht des ReisendenDer Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu leisten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Er ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich dem Reiseleiter oder Fahrer mitzuteilen. Der Reisende ist verpflichtet den Mangel beim Reiseveranstalter anzuzeigen, falls keine Ansprechperson vor Ort vorhanden ist.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell enstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
13. Ausschluß von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung der Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vorhergesehener Beendigung einer Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand ist Sitz des Reiseveranstalters16. Allgemeines Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die angegebenen Fahrtzeiten der Omnibusse werden bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder aus Gründen höhere Gewalt bleiben vorbehalten.
Haustiere können nur bei Sondervereinbarungen mitgenommen werden, wenn eine Beeinträchtigung anderer Fahrgäste ausgeschlossen werden kann. Sollte bei einer Buchung eines 1/2 DZ kein geeigneter Partner gebucht werden, wird EZ-Zuschlag nacherhoben. Buchung eines Dreibettzimmers nur auf Nachfrage möglich. Das dritte Bett kann die Qualität einer Zustelliege haben.
17. GesetzesänderungenSollte es im Verlauf der Geltungsdauer diese Prospekts zu Gesetzesänderungen bzw. Änderungen im Bereich des Reiserechts (EU-Verordnungen) kommen, so werden diese Bestimmungen zu Gunsten des Reisenden angewandt.
18. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und GesundheitsbestimmungenDie Bekanntgabe der obigen Bestimmungen bei Buchung einer Reise dem Reiseteilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zur Zeit der Buchung. Unterstellt wird dabei, daß der Reiseteilnehmer Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist.