
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und WILD-REISEN KG, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages , Verpflichtung des Buchenden
1.1. Mit der Buchung
(Reiseanmeldung) bietet der Kunde WILD-REISEN KG den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage
gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax
übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von WILD-REISEN KG
erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von WILD-REISEN
KG beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird WILD-REISEN KG dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist WILD-REISEN KG nicht
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn erfolgt.
1.4. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt WILD-REISEN KG telefonisch nur den
unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die
entsprechende Reiseleistung. WILD-REISEN KG übermittelt dem Kunden ein
Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses
Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet
innerhalb einer genannten Frist an WILD-REISEN KG, so kommt der Reisevertrag
durch die Buchungsbestätigung von WILD-REISEN KG nach Ziffer 1.3 zustande.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen,
sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung
von WILD-REISEN KG zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss
und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine
Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5. genannten Grund
abgesagt werden kann.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so
werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines zahlungsfällig.
3. Rücktritt durch den
Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber WILD-REISEN
KG unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so kann WILD-REISEN KG eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Busreisen:
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
• ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, WILD-REISEN KG
nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
3.4. WILD-REISEN KG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit WILD-REISEN KG nachweist,
dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. Macht WILD-REISEN KG einen solchen Anspruch geltend, so ist
WILD-REISEN KG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651
b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
Bestimmungen unberührt.
3.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit dringend empfohlen.
4. Umbuchungen
4.1. Ein Anspruch des Kunden
nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht.
Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen,
kann WILD-REISEN KG bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der
ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 26,- pro Kunden erheben.
4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß
Ziffer 3. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt von WILD-REISEN KG wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
5.1. WILD-REISEN KG kann bei
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch
WILD-REISEN KG müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei
einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in
einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung
angegeben sein.
b) WILD-REISEN KG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die
entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) WILD-REISEN KG ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von WILD-REISEN KG später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist
unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn WILD-REISEN KG in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der
Reise durch
WILD-REISEN KG dieser gegenüber geltend zu machen.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Obliegenheiten des Kunden , Kündigung durch den Kunden
6.1. Der Reisende ist
verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von
WILD-REISEN KG (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden
obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so
kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB)
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, WILD-REISEN KG erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn WILD-REISEN KG
oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre
Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
WILD-REISEN KG oder ihren Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
7. Beschränkung der Haftung
7.1. Die vertragliche
Haftung von WILD-REISEN KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit WILD-REISEN KG für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im
Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt,
soweit der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8. Pass -, Visa - und Gesundheitsvorschriften
8.1. WILD-REISEN KG wird
Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person
des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn WILD-REISEN KG nicht, unzureichend oder falsch informiert
hat.
8.3. WILD-REISEN KG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde
ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass WILD-REISEN KG eigene
Pflichten schuldhaftverletzt hat.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen.
9.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber WILD-REISEN KG unter
der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
9.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt
jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit
Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen
bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu
melden.
9.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von WILD-REISEN KG oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WILD-REISEN KG beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf
den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von WILD-REISEN KG oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von WILD-REISEN KG beruhen.
9.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
9.6. Die Verjährung nach Ziffer 9.4 und 9.5 beginnt mit dem Tag, der dem Tag
des
vertraglichen Reiseendes folgt.
9.7. Schweben zwischen dem Kunden und WILD-REISEN KG Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder WILD-REISEN KG die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und WILD-REISEN KG findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
10.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen WILD-REISEN KG im Ausland für die
Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3. Der Kunde kann WILD-REISEN KG nur an dessen Sitz verklagen.
10.4. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand
gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und
WILD-REISEN KG anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
BDO, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.
Reiseveranstalter
ist:
Wild-Reisen KG
Busreisen und Reisebüro
Geschäftsführer: Egon Wild
Hinterdorfstrasse 40
79837 St.Blasien - Menzenschwand
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